Ultraschall Diagnose

Strahlenfreie Befundung für Ihre ganzheitliche Gesundheit

CaviTAU®

Die bildgebende Ultraschall-Messung
der Knochendichte des Kiefers

Die sichere Befundung der Kieferknochen-Qualität trägt dazu bei, dass:

  • Implantate sicher und fest verankert werden können
  • Keine stillen Entzündungen vorhanden sind, die mögliche chronische Krankheiten auslösen können

Knochenerweichungen wie bei einer fettig-degenerativen Osteonekrose im Kieferknochen (FDOK) sind auf Röntgenbildern nicht mit Sicherheit festzustellen.

Die sichere und zuverlässige Befundung der Kieferknochen-Qualität erfolgt durch Ultraschallmessung. Mittels dieser strahlenfreien Mess-Methode ist es uns möglich, vorhandene stille Entzündungen bzw. Erweichungen des Kieferknochens sichtbar darzustellen.

Wir verwenden in unserer Praxis das strahlenfreie Ultraschall-Messgerät CaviTAU®.

Das Ultraschall-Verfahren zeigt die Grafik der Knochendichte.

Damit ermöglicht die moderne computergestützte Ultraschall-Technik die wissenschaftlich abgesicherte Diagnose eines degenerativ-entzündlichen Kieferprozesses:

  • Gesunde und feste Knochen- und Zahnstrukturen = GRÜN
  • Mittleres Stadium der chronischen Kieferostitis = GELB/ORANGE
  • fettig aufgelöster Kieferknochen mit Bakterien und Toxinen = ROT

Damit die Untersuchung durchführbar ist, wird ein Aloe-Vera-Gel verwendet. Um eine sichere Befundung bei Männern zu erzielen, ist es von größter Bedeutung, dass kein Bart vorhanden ist.

Strahlenschutz, Röntgenverordnung und TAU:

Ein weiterer, entscheidender Aspekt zur Anwendung der unschädlichen Ultraschalluntersuchung ergibt sich aus der Röntgenverordnung (RöV vom 30.04.2003). Der Betrieb von Röntgengeräten ist wegen der biologischen Wirkung von ionisierenden Strahlen (auf DNA, Chromosomen und Teilungsfähigkeit jeder Körperzelle) gesetzlich streng geregelt.
Nach §15 Strahlenschutzgesetz ist der Strahlenschutzverantwortliche (hier Dr. J. Lechner) verantwortlich dafür, dass

  • jede Strahlenexposition von Menschen zu vermeiden
  • jede Strahlenexposition von Menschen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles auch unterhalb der festgesetzten Grenzwerte so gering wie möglich zu halten.

Die wichtigste Maßnahme zur Gewährleistung eines strahlenhygienischen Vorgehens ist die rechtfertigende Indikation. Hier gilt das „ALARA“-Prinzip („aslowasreasonablyachievable“) als Leitsatz. Es besagt, dass medizinische radiologische Diagnostik so eingesetzt werden soll, wie sie mit möglichst geringfügiger Patientendosis ein sinnvolles Ergebnis bietet. Dabei sind alternative Verfahren mit geringerer Exposition in Betracht zu ziehen [1]. Die effektive Dosis der drei Verfahren Panoramaschichtaufnahme, DVT und Computertomogramm verhält sich in etwa wie 1 : 10 : 100 [2, 3]. Schlussendlich bedeutet die Anwendung dieses Prinzips, dass vor allem unnötige Untersuchungen und Doppeluntersuchungen tunlichst zu vermeiden sind. Sind demzufolge selbst auf einer 3D-DVT-Aufnahme keine Hinweise auf eine Osteopathie sicher zu erkennen, lässt sich – bei anhaltendem anamnestischem Verdacht – mit Hilfe von TAU eine Computertomografie vermeiden, die eine hundertfache Stahlenbelastung gegenüber einer herkömmlichen 2D-Aufnahme für den Patienten mit sich bringt. Die TAU-Messung als drittes bildgebendes Verfahrung ist gegenüber dem CT mit null Emissionsbelastung zu verbuchen.

Die völlig unbelastende TAU-Ultraschallmessung ist demnach als Messgerät der Knochendichte geeignet, um weitere diagnostisch bedingte Strahlenbelastung (CT, Szintigrafie o.ä.) im Sinne des §15 zu vermeiden. Die Ablehnung der unbelastenden TAU-Ultraschallmessung von Seiten von Kostenträgern und Gutachtern kommt damit einer indirekten Aufforderung gleich, gegen §15 Strahlenschutzgesetz zu verstoßen und behindert die Vermeidung einer unnötigen Körperverlletzung nach §15 Strahlenschutzgesetz.

[1] Richtlinie 97/43/Euratom des Rates vom 30. Juni 1997. Amtsblatt Nr. L 180 vom 09/07/1997:22–27

[2] Ludlow JB, Ivanovic M: Comparative dosimetry of dental CBCT devices and 64-slice CT for oral and maxillofacial radiology. Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral RadiolEndod 106, 106–114(2008)

[3] Schulze R: Strahlendosis bei der röntgenologischen Bildgebung für implantologische Fragestellungen im Vergleich: Intraoral-, Panoramaschichtaufnahme, DVT und CT. Implantologie 17, 377–386 (2009)

Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Vergleich von TAU (Transition Alveolar Ultrasonography), Ultraschall und Röntgen?

Bouquot J, Martin W, Wrobleski G. Computer-based thru-transmission sonography (CTS) imaging of ischemic osteonecrosis of the jaws – a preliminary investigation of 6 cadaverjaws and 15 pain patients. Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral RadiolEndod 2001; 92:550.

Bouquot JE, Shankland WE II, Margolis M. Through-transmission alveolar ultrasonography (TAU) – new technology for evaluation of bone density and desiccation. Comparison with radiology of 170 biopsied alveolar sites of osteoporotic and ischemic disease Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral RadiolEndod 2002; 93:

Wesley E. Shankland, II, D.D.S., M.S., Ph.D.: Medullary and Odontogenic Disease in the Painful Jaw: Clinicopathologic Review of 500 Consecutive Lesions. In: THE JOURNAL OF CRANIOMANDIBULAR PRACTICE OCTOBER 2002, VOL. 20, NO. 4, 295-303)

Bouquot JE, Shankland WE II, Margolis M, Glaros W, Through-transmission alveolar ultrasonography (TAU) – new technology for detection of Iow bone density of the jaws. Comparison with radiology for 92 osteoporotic alveolar sites with histopathologic confirmation. . Proceedings, annual meeting, American Academy of Oral & Maxillofacial Pathology, New Orleans, April, 2002.

Zusammenfassung dieser klinischen Studien:

“TAU was proven to be accurate at more that 99.99% in all cases totaling over 3,742 patients in peer reviewed studies. Comparing the TAU to X-Ray and enhanced MRI, the TAU was more than 2 times as accurate than the MRI and 3 times more accurate than X-ray.”